Schlichtung und Schiedsgerichte
Bei Rechtstreitigkeiten, die auf technischen Problemen beruhen, können staatliche Gerichte nur bedingt sinnvolle
Abhilfe schaffen. Richter sind Juristen und haben von wenigen Ausnahmen abgesehen nur ein sehr eingeschränktes technisches Verständnis. Daher muß bei solchen Verfahren fast immer ein Sachverständiger
beauftragt werden. In der Regel bedeutet das Verfahrensdauern von mehreren Jahren.
Eine außergerichtliche Schlichtung oder ein außergerichtliches Schiedsverfahren kann hier eine Alternative sein.
Bei passender Auswahl des Schlichters oder Schiedsrichters kann dies zu einer wesentlich schnelleren und sachgerechteren Lösung eines Rechtstreits aufgrund technischer Probleme führen.
Als Rechtsanwalt und Diplom-Schienenfahrzeugingenieur biete ich Ihnen sowohl juristischen als auch technischen
Sachverstand zur Lösung von Rechtstreitigkeiten aufgrund technischer Probleme insbesondere im
Eisenbahnsektor, sowohl als Schlichter, als auch als Schiedsrichter.
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