Beratung und Service

Das Eisenbahnrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das vom Zivilrecht über das öffentliche Recht bis zum Strafrecht reicht. Ich biete Ihnen Beratung für das gesamte Spektrum dieses Rechtsgebiets an, insbesondere:

Gestaltung von Verträgen über Kauf, Miete, Leasing, Wartung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen, Verträge über Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturleistungen, sowie sonstige Verträge zu Lieferungen und Dienstleistungen im Eisenbahnwesen

Beratung und Vertretung in Verfahren zur öffentlichen Ausschreibung von Aufträgen, Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Ausschreibungen von Aufträgen, Gestaltung von Angebot auf öffentliche Ausschreibungen von Aufträgen

Durchsetzungen oder Abwehr von Forderungen für Lieferungen und Dienstleistungen im Eisenbahnwesen

Beratung zum Schutz technischer Entwicklungen im Eisenbahnwesen durch Patente und Gebrauchsmuster

Beratung und Vertretung in allen Fragen des Netzzugangs im Schienenverkehr

Beratung und Vertretung in Haftungsfällen aus Verträgen oder dem Eisenbahnrecht (Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung)

Beratung und Vertretung gegenüber Aufsichts- und Genehmigungsbehörden in Verfahren über die Zulassung von Schienenfahrzeugen, die Genehmigung als Eisenbahnverkehrs- oder -infrastrukturunternehmen, sowie im Rahmen von Maßnahmen der Aufsichtsbehörden gegenüber Eisenbahnunternehmen und Fahrzeugherstellern und -haltern

Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie hier Fragen haben!

Können wir Ihnen helfen?

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